Unsere Naturschutzflächen
Naturschutz hat viele Facetten; eine ist die Biotop-Entwicklung bzw. deren Pflege und Schutz. Die Pollichia besitzt aktuell mehr als 800 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von gut 120 ha. Darunter sind Wiesen und Weiden, Streuobstbestände, Tümpel und Teiche, aber auch Waldflächen. Die bewaldeten Flächen sollen sich möglichst naturnah entwickeln, wohingegen auf den Wiesen und Weiden artenreiche Grünlandgesellschaften das Ziel sind. Diese entstehen durch extensive landwirtschaftliche Pflege und Nutzung, durch Beweidung oder Mahd.
Viele dieser Grundstücke und die enthaltenen Biotope werden von den Ortsgruppen und Arbeitskreisen oder der Biotopbetreuung Rheinland-Pfalz gepflegt. Die Mehrzahl der Grundstücke befindet sich in den Naturräumen Vorderpfalz, Pfälzer Bergland und Pfälzerwald, jedoch auch im Zweibrücker Westrich und dem Nahebergland besitzt die Pollichia Naturschutzgrundstücke.
Eine einführende Grundstücksübersicht finden Sie in diesem Kurier-Artikel.
Auf dieser Karte sind die beispielhaft vorgestellten Flächen verortet.
Im Menü auf der rechten Seite ist zur einfacheren Orientierung ein Kürzel des jeweiligen Landkreises (KFZ Kennzeichen) angegeben. Im Fall des Donnersbergkreises (KIB) sind die meisten Flächen im Westteil und mit "KIB/ROK" markiert.
In den Markierungen auf der Karte findet sich bei der jeweiligen Fläche ein Link zur beschreibenden Pollichia-Seite.
Die Lokalisierung ist nur grob und nicht bezogen auf die konkreten Flurstücke. Bei Interesse an der Lage oder einer Mitwirkung bei der Pflege oder Artenmonitoring sprechen Sie uns gerne an unter
Die Pollichia gelangte auf verschiedenen Wegen an die Grundstücke:
- Schenkungen – Manche Menschen trennen sich von ihren Grundstücken, weil Sie keine Verwendung mehr dafür haben oder sie die Grundstücke gerne im Sinne des Schutzes der Natur bewahrt wissen wollen.
- Ankäufe – Aus Naturschutzsicht wertvolle Grundstücke werden von der Pollichia angekauft.
Die Finanzierung erfolgt dabei auf folgenden Wegen, wobei eine Mischfinanzierung eher die Regel als die Ausnahme ist:
- Spenden von Privatpersonen, Institutionen oder Stiftungen
- Mitgliedsbeiträge von Pollichia-Mitgliedern
- Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU)
- Mittel aus Ersatzzahlungen, welche nach §§13ff des Bundesnaturschutzgesetzes zu leisten sind